Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des 2. Nachtrags zur Recyclinghofgebührensatzung von 2018 wird beschlossen und die Recyclinghofgebührensatzung entsprechend geändert.
Sachverhalt:
Nach Einführung der Mindestgebühren wegen der Mindestlast von Waagen wurde der Wunsch geäußert, kleinere Mengen zu geringeren Gebühren anliefern zu können.
In Übereinstimmung mit dem Recyclinghof-Konzept des Wetteraukreises (gleiche Gebühren für gleiche Fraktionen an allen Recyclinghöfen) soll die Plattformwaage mit einer Mindestlast von 20 kg geeicht und wieder in Betrieb genommen werden, wodurch Mengen ab 20 kg gebührenrechtlich erfasst werden können.
Der Nachtrag führt entsprechende Mindestgebühren für die Plattformwaage ein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: nicht kalkulierbar
HH 2020 |
170.000 € |
Produkt: |
111000 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
201051 5110004 |
Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Kosten der Eichung – ca. 600 €
Anlagenverzeichnis:
Entwurf 2. Nachtrag – Überarbeitungsversion
Entwurf 2. Nachtrag – endgültige Version