Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben, Bebauungsplan Nr. 241 "Südwestlicher Birkenweg", Gemarkung Klein-Karben, hier: Beschluss der Offenlage sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3.2 u. § 4.2 BauGB
Vorlage
FB 5/508/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“,  Gemarkung Klein-Karben mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen

Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.

 

Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten, einstufigen Verfahren durchgeführt. Auf eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          ---          

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Planbild

-       Anlage 2: Textliche Festsetzungen

-       Anlage 3: Begründung

-       Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Anlage zur Begründung)