Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“, Gemarkung Klein-Karben mit Begründung und Anlagen, zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Das Bauleitplanverfahren wird mit der gem. BauGB vorgeschriebenen öffentlichen
Auslegung und Trägerbeteiligung weitergeführt.
Das Verfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten, einstufigen Verfahren durchgeführt. Auf eine frühzeitige Beteiligung sowie die Erstellung eines Umweltberichts wird verzichtet.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2020 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
---
Anlagenverzeichnis:
-
Anlage 1: Planbild
- Anlage 2: Textliche Festsetzungen
- Anlage 3: Begründung
- Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme (Anlage zur Begründung)