hier: Beschluss einer städtebaulichen Rahmenvereinbarung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben billigt die städtebauliche Rahmenvereinbarung (Entwurfsstand 20.01.2020) zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“ und ermächtigt den Magistrat, diesen Vertrag rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Der Magistrat hat der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens für den Bereich rückwärtig des Birkenwegs in der Gemarkung Klein-Karben bereits am 18.03.2019 grundsätzlich zugestimmt.
In der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“ auf der Grundlage des Magistratsbeschluss beschlossen werden.
Das Vorhaben ist über den Entwurf des Bebauungsplans sowie die zugehörigen Anlagen ausreichend umfassend dargestellt und die Umsetzung im Sinne der Vertragsparteien abgesichert. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans wird als Anlage Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags.
Ziel des Verfahrens ist es, auf den rückwärtigen Grundstücksflächen des Vorhabenträgers eine Wohnbebauung in Form von Einzelhäusern zu ermöglichen. Im Bebauungsplanentwurf wird zusätzlich bestimmt, dass die Zahl der zulässigen Wohnungen auf zwei Wohnungen je Wohngebäude begrenzt wird (bei Doppelhäusern zählt jede Haushälfte als Wohngebäude). In der Annahme, dass vorliegend drei Baugrundstücke entstehen können und auch auf den bereits bebauten Grundstücken bis zu je zwei Wohneinheiten möglich sind, kann vorliegend von bis zu 10 Wohneinheiten im Plangebiet ausgegangen werden.
Der Vertrag dient als Grundlage der Fortführung der Umsetzung der Planung in dem Bauleitplanverfahren.
Redaktionelle Änderungen / Korrekturen behält sich die Verwaltung auch nach Beschlussfassung vor.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Entwurf der städtebaulichen
Rahmenvereinbarung
- Anlage 2: Entwurf des Bebauungsplan zzgl. textliche Festsetzung und Begründung
- Anlage 3: Entwurf Aufstellungsbeschluss
- Anlage 4: Abgrenzung Plangebiet