hier: Beschluss des überarbeiteten Offiziellen Entwurfs
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den überarbeiteten Entwurf B-Plan Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Planstand vom 14.01.2020 mit Begründung und Anlagen zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben.
Sachverhalt:
Um den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gerecht zu werden, wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.
Insbesondere wurden die Themen
· der Ausbildung des Grünzuges im Nordwesten des Geltungsbereiches,
· des gegenwärtigen Zustandes und der Festsetzung der externen Ausgleichsflächen,
· der Bewertung der Bilanzierungsbereiche im Umweltbericht,
· der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung,
· der Belange der Agrarfachaufgaben,
·
des
Immissionsschutzes gegenüber der Wohnnutzung im Mischgebiet
·
sowie der Belange
des Bodendenkmalschutzes,
weiter ausgearbeitet.
Am 25. November 2019 fand eine
Abstimmungsrunde mit der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises statt,
mit dem Ergebnis, dass an den externen Ausgleichsflächen nachgearbeitet wurde.
Dabei entfiel die Ausgleichsfläche 1. in der Gemarkung Petterweil vollständig
aus dem Bebauungsplan, da zu deren Herstellung gemäß Vorgaben im Bebauungsplan,
in einen Gehölzbestand eingegriffen werden müsste. Der Geltungsbereich der
Ausgleichsfläche 2. in der Gemarkung Groß-Karben wurde im südlichen Bereich
verkleinert, da der betroffene Bereich als Landwirtschaftsfläche genutzt wird
und auch weiterhin genutzt werden soll.
Darüber hinaus wurde im Rahmen
des o. g. Abstimmungstermins die Bewertung der Bilanzierungsbereiche 1-4 im
Umweltbericht besprochen, woraufhin diese bspw. in den nordwestlichen Bereichen
am Grünzug sowie im östlichen Bereich an der Kläranlage und der
Gasreglerstation, überarbeitet wurde. Aufgrund der zuvor benannten Anpassungen,
wurde der Umweltbericht und die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
überarbeitet.
Zudem wurden die Textfestsetzungen unter Ziff. C. 2.2 um Hinweise zur Bodendenkmalpflege im Bereich der Ausgleichsflächen sowie unter Ziff. A. 13. zum Immissionsschutz gegenüber der künftig zulässigen Wohnnutzung im Bereich des Mischgebietes, ergänzt.
Aufgrund der aus den Anregungen und Bedenken durchgeführten Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, wurde eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1: Planbild und textliche Festsetzungen
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Anlage
2: Begründung
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Anlage
3: Umweltbericht
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Anlage
4: Artenschutzgutachten