Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
B-Plan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim;
hier: Beschluss der Abwägung der Offenlage
sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/513/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und

sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat erstmals in ihrer Sitzung am

20.08.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlage fand im Zeitraum vom 16. September 2019 bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02. September 2019 aufgefordert eine Stellungnahme bis einschließlich 18. Oktober 2019 abzugeben.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:  ---                 

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

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Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Abwägungsvorschlag

Anlage 2: Planbild und textliche Festsetzungen

Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan

Anlage 4: Umweltbericht (Anlage zur Begründung)

Anlage 5: Artenschutzgutachten (Anlage zur Begründung)