Beschlussvorschlag:
Frau Gariele Kloka, geb. 04. Oktober 1953, Rodheimer Weg 16 in 61184 Karben wird zur Schiedsfrau der Stadt Karben gewählt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann Herr Dieter Kruszynski ist am 15. Dezember 2019 verstorben.
Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) werden Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und gemäß § 5 des HSchAG durch den Vorstand des Amtsgerichts bestätigt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Stimmen der Stadtverordneten.
Es wird empfohlen, Frau Gabriele Kloka auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung als stellv. Schiedsfrau zur Schiedsperson zu wählen.
Weiterhin ist eine stellv. Schiedsperson zu wählen. Hierzu wird der Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss des Bewerberverfahrens eine separate Beschlussvorlage vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: