Betreff
Wahl einer Schiedsperson und stellvertretenden Schiedsperson
Vorlage
FB 1/515/2020/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Frau Gariele Kloka, geb. 04. Oktober 1953, Rodheimer Weg 16 in 61184 Karben wird zur Schiedsfrau der Stadt Karben gewählt

 

Sachverhalt:

 

Der bisherige Schiedsmann Herr Dieter Kruszynski ist am 15. Dezember 2019 verstorben.

 

Gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) werden Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und gemäß § 5 des HSchAG durch den Vorstand des Amtsgerichts bestätigt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Stimmen der Stadtverordneten.

 

Es wird empfohlen, Frau Gabriele Kloka auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung als stellv. Schiedsfrau zur Schiedsperson zu wählen.

 

Weiterhin ist eine stellv. Schiedsperson zu wählen. Hierzu wird der Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss des Bewerberverfahrens eine separate Beschlussvorlage vorgelegt.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: