Betreff
Städtischer Wald - Holzverkauf
Vorlage
FB 2/516/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, den Holzverkauf des städtischen Waldes über die Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau ausführen zu lassen.

 

Sachverhalt:

 

Hessenforst darf seit 01.01.2020 das geschlagene Holz aus dem Stadtwald nicht mehr für die Stadt Karben verkaufen. Aus diesem Grund schließt sich die Stadt dem Holzverkauf über die FBG (Forstbetriebsgemeinschaft) Wetterau an.

 

  • Hessenforst erledigt alle Arbeiten bis zur Bereitstellung des Holzes,
  • die FBG übernimmt die Vermarktung inkl. Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung für die Mitglieder.

 

Die Kosten werden sich an den bisher an Hessenforst entrichteten Beträgen orientieren.

 

Zur Finanzierung sollen über die FBG Fördermittel beantragt werden - Evtl. finanzieren die Mitglieder die Anschaffung einer Software und Einstellung Personal sowie weitere notwendige Anschaffungen vor, die bei Gewährung von Förderungsmitteln wieder zurückgezahlt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:         

analog Hessenforst abhängig von der Holz-Verkaufsmenge     

 

HH 2020

28.350,00 €

Produkt:

135000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

201020

5060000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

Evtl. Vorschuss für Einrichtung Verkaufsbüro FBG. Kosten noch nicht bekannt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Textbausteine zur Beratung

Präsentation Forstamt