1. Änderungssatzung zur Satzung über die
Ehrung verdienter Personen, Institutionen und Vereine
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Personen, Institutionen und Vereine.
Sachverhalt:
In der Ehrungssatzung der Stadt Karben ist unter § 3 Satz 2 ausgeführt, dass eine Ehrung mit der „Peter-Geibel-Medaille der Stadt Karben“ (Stufe 2) sowie der „Robert-Blum-Plakette der Stadt Karben“ (Stufe 3) eine Ehrung der jeweils niedrigeren Stufe voraussetzt. Diese Voraussetzung soll künftig entfallen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1.
Änderungssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Personen, Institutionen
und Vereine