Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 208
"Lärmschutzwall Nordumgehung"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Änderungsbeschluss
Vorlage
FB 5/535/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der Geltungsbereich für die Änderung beschränkt sich – im Anschluss an den bereits errichteten Wall - auf einen 2,50 m breiten Streifen zwischen Straßentrasse bzw. deren Randbereichen und Versickerungsbecken.

 

Er ist straßenseitig durch die nordwestlichen Grenzen der Parzellen 11/1, 12/1 und 13/1 definiert, schließt im Nordosten an den bestehenden Lärmschutzwall an und endet im Südwesten an der südlichen Grenze der Parzelle 13/1 der Flur 3, Gemarkung Groß-Karben.

 

Der Änderungsbereich ist in der Plananlage zum Änderungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt abgegrenzt dargestellt.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem 1. Änderungsverfahren soll eine Verlängerung des mit dem Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutzwall Nordumgehung“ bereits gesicherten und daraufhin gebauten Lärmschutzwalls ermöglicht werden.

 

Eine Verlängerung des LSW um das Versicherungsbecken herum ist derzeit nicht möglich, da trotz langwieriger Verhandlungen die benötigten Grundstücksteilflächen nicht erworben werden konnten.

Ein weiteres Abwarten ist nicht möglich, da von Seiten der am Mediationsverfahren beteiligten Kläger bereits mehrfach auf die Umsetzung der vollumfänglichen Länge des vereinbarten LSW hingewiesen worden ist.

Diese Verlängerung geht zwar über die rechtlich geforderten Maßnahmen hinaus, sie war jedoch Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss des Mediationsverfahrens und soll den Schutz der Wohngebiete vor der von der  Nordumgehung ausgehenden Lärmbelastung optimieren.

 

Grundsätzliches Ziel ist es, Eingriffe in den planfestgestellten Bereich zu vermeiden. Deshalb hat sich die Festlegung des Geltungsbereichs an den aktuellen Flurstücksgrenzen und den Darstellungen der Ausführungsplanung für die Straßentrasse und das Versickerungsbecken von 2014 orientiert.

 

Mit der Breite von 2,50 m können sowohl die Randbereiche der Straßentrasse, in diesem Fall der auf der Südseite verlaufende Straßengraben mit seinen Böschungsbereichen, als auch das Versickerungsbecken weitestgehend erhalten bleiben bzw. so wiederhergestellt werden, wie gemäß Planfeststellung vorgesehen.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

1 - rechtskräftiger B-Plan Nr. 208

2 - Konzept Erweiterungsbereich zum Änderungsverfahren