Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 226 "Ortskern Klein-Karben"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Vorlage
FB 5/504/2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“, Gemarkung Klein-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und

Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

22.08.2019 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 226 "Ortskern Klein-Karben", Gemarkung Klein-Karben, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1

BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung wurde in der Zeit vom 09.09.2019 bis 18.10.2019 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 31.08.2019.

 

Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu

prüfen und abzuwägen.

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 - Abwägungsvorschlag

2 – Entwurf Planzeichnung

3 – Entwurf mit Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan (Änderungen

markiert)