Bebauungsplan Nr. 226 "Ortskern Klein-Karben"
Gemarkung Klein-Karben
hier: Beschluss Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 226 „Ortskern Klein-Karben“, Gemarkung Klein-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
22.08.2019 den Entwurf zum Bebauungsplans Nr. 226 "Ortskern Klein-Karben", Gemarkung Klein-Karben, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung wurde in der Zeit vom 09.09.2019 bis 18.10.2019 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte am 31.08.2019.
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 - Abwägungsvorschlag
2 – Entwurf Planzeichnung
3 – Entwurf mit Umweltbericht und integriertem Grünordnungsplan (Änderungen
markiert)