Bebauungsplan Nr. 210 "ClimAir"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Änderung offizieller Entwurf mit
erneuter verkürzter Offenlegung und
Beteiligung TÖB gem. § 4a (3) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den überarbeiteten Entwurf B-Plan
Nr. 210 "ClimAir, Gemarkung Okarben mit Planstand vom 03/2020 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben, das Planverfahren aufgrund der Planänderungen fortzuführen und erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist (3 Wochen) verkürzt und die Beteiligung gem. § 4a (3) Satz 2 auf die ergänzten und geänderten Teile beschränkt werden.
Die Änderung des Geltungsbereichs betreffen Teilflächen aus Flur 7 der Flurstücke 47/3, 47/8, 49/4 und 49/5, die von der Deutschen Bahn AG für die Verlegung zweier weiteren Gleise der S-Bahn-Linie S6 zwischen Bad Vilbel und Friedberg benötigt werden. Die vorgenannten Teilflächen werden in der neuen Entwurfsfassung zum B-Plan Nr. 210 „ClimAir“ (03/2020) herausgenommen. (S. Übersichtskarte Anlage)
Der räumliche Geltungsbereich verringert sich um 436 m².
Ergänzt wird die externe Geltungsbereichsfläche Flur 3, Flurstück Nr. 36/9, Gemarkung Okarben für die Deckung des Kompensationsbedarfes durch Biotopwertpunkte des Ökokontos der Stadt Karben sowie für die erforderliche FCS-Maßnahme zur Sicherung zum Erhalt der Feldlerche.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Bearbeitung der Anregungen und Stellungnahmen hat man den Einwänden der Deutschen Bahn AG durch Rücknahme des Geltungsbereiches in den Teilflächen aus Flur 7 der Flurstücke 47/3, 47/8, 49/4 und 49/5, Gemarkung Okarben sowie den Einwänden der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises, des Regionalverbandes und den anerkannten Verbänden nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetzt durch die FCS-Maßnahme für die Feldlerche an der vorgenannten und ausgewiesenen Fläche „Kuhwald“, Gemarkung Okarben, Flur 3, Flurstück Nr. 36/9 Rechnung getragen.
Mit diesem Ergebnis soll über eine erneute Offenlage und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – Anlage Veränderungen Geltungsbereich
2 – B-Plan Nr. 210 „ClimAir“
3 – Begründung B-Plan Nr. 210 „ClimAir“
4 – Begründung Umweltbericht
5 - Bestand Umweltbericht (ohne Änderung)
6 – Kompensation Flächenbilanz
7 – Artenschutzprüfung (ohne Änderung)
8 – Geophysikalische Prospektion Bericht (ohne Änderung)
9 – Bericht archäologische Denkmalpflege (ohne Änderung)
10 – Vorschlag zu beteiligende TÖB