Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 210 "ClimAir"
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Änderung offizieller Entwurf mit
erneuter verkürzter Offenlegung und
Beteiligung TÖB gem. § 4a (3) BauGB
Vorlage
FB 5/541/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den überarbeiteten Entwurf B-Plan

Nr. 210 "ClimAir, Gemarkung Okarben mit Planstand vom 03/2020 mit Begründung zum neuen offiziellen Entwurf zu erheben, das Planverfahren aufgrund der Planänderungen fortzuführen und erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen sowie erneut die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Hierbei soll die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf eine angemessene Frist (3 Wochen) verkürzt und die Beteiligung gem. § 4a (3) Satz 2 auf die ergänzten und geänderten Teile beschränkt werden.

 

Die Änderung des Geltungsbereichs betreffen Teilflächen aus Flur 7 der Flurstücke 47/3, 47/8, 49/4 und 49/5, die von der Deutschen Bahn AG für die Verlegung zweier weiteren Gleise der S-Bahn-Linie S6 zwischen Bad Vilbel und Friedberg benötigt werden. Die vorgenannten Teilflächen werden in der neuen Entwurfsfassung zum B-Plan Nr. 210 „ClimAir“ (03/2020) herausgenommen. (S. Übersichtskarte Anlage)

Der räumliche Geltungsbereich verringert sich um 436 m².

 

Ergänzt wird die externe Geltungsbereichsfläche Flur 3, Flurstück Nr. 36/9, Gemarkung Okarben für die Deckung des Kompensationsbedarfes durch Biotopwertpunkte des Ökokontos der Stadt Karben sowie für die erforderliche FCS-Maßnahme zur Sicherung zum Erhalt der Feldlerche.

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Bearbeitung der Anregungen und Stellungnahmen hat man den Einwänden der Deutschen Bahn AG durch Rücknahme des Geltungsbereiches in den Teilflächen aus Flur 7 der Flurstücke 47/3, 47/8, 49/4 und 49/5, Gemarkung Okarben sowie den Einwänden der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises, des Regionalverbandes und den anerkannten Verbänden nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetzt durch die FCS-Maßnahme für die Feldlerche an der vorgenannten und ausgewiesenen Fläche „Kuhwald“, Gemarkung Okarben, Flur 3, Flurstück Nr. 36/9 Rechnung getragen.

 

Mit diesem Ergebnis soll über eine erneute Offenlage und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Aufstellungsverfahren fortgesetzt werden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Anlage Veränderungen Geltungsbereich

2 – B-Plan Nr. 210 „ClimAir“

3 – Begründung B-Plan Nr. 210 „ClimAir“

4 – Begründung Umweltbericht

5 - Bestand Umweltbericht (ohne Änderung)

6 – Kompensation Flächenbilanz

7 – Artenschutzprüfung (ohne Änderung)

8 – Geophysikalische Prospektion Bericht (ohne Änderung)

9 – Bericht archäologische Denkmalpflege (ohne Änderung)

10 – Vorschlag zu beteiligende TÖB