Bebauungsplan Nr. 235
"nördlich der Fuchslöcher"
Gemarkung Petterweil
hier: Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
mit geändertem Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher", Gemarkung Petterweil einschließlich Begründung mit Anlagen, mit nochmals geändertem Geltungsbereich.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand
vom März 2020 durchzuführen.
Das Plangebiet unterscheidet sich geringfügig von der Beschlussfassung FB 5/489/2019 (13.12.2019) Das Plangebiet kann nun wie folgt beschrieben werden:
Die westliche Plangebietsgrenze verläuft auf der westlichen Grenze der östlich an die Arnsburger Straße angrenzenden Liegenschaft Flur 2 Nr. 1/73.
Die südliche Plangebietsgrenze verläuft auf den südlichen Parzellengrenzen der östlich an die Parzelle Flur 2 Nr. 73/1 angrenzenden Parzellen Nrn. 2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1. Die Parzelle 7/1 ist nicht mehr Bestandteil des Plangebiets.
Die östliche Plangebietsgrenze verläuft zunächst auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 6/1, überquert dann die Parzelle der Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/15 zum südöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 9 Nr. 110/2. Weitergehend bildet die östliche Grenze der letztgenannten Parzelle die östliche Plangebietsgrenze bis zu deren nordöstlichem Eckpunkt.
Von diesem Eckpunkt aus, verläuft die nördliche Plangebietsgrenze (ergänzt um eine Teilfläche des nördlich verlaufenden Wirtschaftsweges) nun in westlicher Richtung auf den nördlichen Grenzen der Parzellen Flur 9 Nrn. 110/2 und 110/9. 30m vor dem nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle Nr. 110/9 knickt der Grenzverlauf rechtwinklig nach Norden und durchquert die Wegeparzelle. Auf der nördlichen Parzellengrenze der Parzelle Nr. 139 verläuft die Grenze weiter in westlicher Richtung bis zur Parzellengrenze der Heitzhöferstraße (Nr. 137/4). Von dort verläuft die Plangebietsabgrenzung wenige Meter in südliche Richtung und knickt am südwestlichen Eckpunkt der Wegparzelle Nr. 139 wieder in östliche Richtung ab. Am nordwestlichen Eckpunkt der Parzelle 110/9 knickt der Grenzverlauf in südlicher Richtung ab und bildet fortan auf der westlichen Parzellengrenze der letztgenannten Parzelle die westliche Plangebietsabgrenzung bis sie auf die Sauerbornstraße Flur 9 Nr. 114/5 trifft. Die Gebietsabgrenzung durchquert den Straßenverlauf in geradem Verlauf und folgt dann der Nordseite der separierten Radwegs in Richtung Westen bis sie auf den nordöstlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 2 Nr. 1/29 stößt. Nach wenigen Metern auf der östlichen Grenze der Parzelle Flur 2 Nr. 1/29 verläuft die westliche Abgrenzung des Plangebiets weiter wie oben beschrieben.
Die Plangebietsgröße beträgt nun insgesamt 6,54 ha.
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt mit einer
Größe von zunächst rd. 3,7 ha am östlichen Rand der Siedlungslage von
Petterweil, östlich der Arnsburger Straße sowie zwischen dem Wirtschaftsweg/
der Ysenburger Straße im Süden und der Sauerbornstraße (K 9) im Norden. Gemäß
dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben vom
14.06.2018 sowie dessen Konkretisierung durch die Beschlussfassungen vom
04.04.2019 umfasste der räumliche Geltungsbereich zunächst die Flurstücke 1/73,
2/1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1, sowie die Flurstücke 80/1 und 80/3 und 80/1
(Ysenburger Straße, jeweils teilweise) in der Flur 2 der Gemarkung Petterweil.
Im Zuge der Planungsüberlegungen
sowie Gesprächen mit dem Straßen- und Verkehrsmanagement (Hessen Mobil
Gelnhausen), den Eigentümern sowie den Planungsbeteiligten soll das Plangebiet
durch Miteinbeziehung der nördlich an die Sauerbornstraße angrenzenden
Flurstücke in den räumlichen Geltungsbereich deutlich vergrößert werden.
Angesichts einer in Aussicht
gestellten „mittelfristigen“
Verfügbarkeit der nördlich an die Sauerbornstraße angrenzenden Flächen wird
damit ein weiterer Beitrag zur Befriedigung der enormen Nachfrage nach
Wohnbaufläche geleistet.
Die Überplanung der Bereiche nördlich der Sauerbornstraße erfolgt
zunächst vorbehaltlich des Abschlusses einer entsprechender vertraglicher
Vereinbarungen mit den Eigentümern der Flächen.
Durch die beiderseitige Nutzung
der Sauerbornstraße kann die Erschließungsfunktion gewährleistet und ein
deutlicher Verlust von baulich nutzbarer Grundstücksfläche durch eine
Bauverbotszone gemäß § 23 HStrG vermieden werden. Nach Vollzug der gesamten
baulichen Entwicklung ist die Sauerbornstraße im entsprechenden Abschnitt als
Teil der Ortsdurchfahrt von Petterweil zu widmen.
Schließlich kann durch eine
wohnbauliche Entwicklung auch im nördlichen Teilbereich eine Konfliktsituation
durch mögliche Geruchsimmissionsbelastungen im Zusammenhang mit dem Reiterhof
ausgeschlossen werden.
Demgemäß werden die Flurstücke
110/9, 110/2 sowie jeweils teilweise die Flurstücke 114/15 (entsprechender
Abschnitt der Sauerbornstraße) und 139 (Teilabschnitt des Wirtschaftsweges am
nordwestlichen Rand des Gebietes) in der Flur 9 der Gemarkung Petterweil in den
Geltungsbereich mit einbezogen. Die Größe dieser nördlichen Teilfläche
einschließlich der Sauerbornstraße beläuft sich auf rd. 2,84 ha.
In ihrer Sitzung am 13.12.2019 hat
die Stadtverordnetenversammlung die entsprechende, neuerliche Erweiterung des
räumlichen Geltungsbereiches beschlossen.
Damit umfasst der vorliegende
Bebauungsplan (in der Abgrenzung der Vorentwurfsfassung
03/2020) eine Gesamtgröße von 6,54
ha.
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes bleibt, aufgrund der Lage und des Verlaufes einer
Gashochdruckleitung im Bereich des Flurstückes 7/1 hinter der
Südost-Erstreckung der Änderung des RegFNP in der entsprechenden Größe zurück.
Die verkehrliche Anbindung erfolgt
ausschließlich über die Sauerbornstraße; es ergeben sich somit in den
Quartieren südlich wie nördlich der Sauerbornstaße ausschließlich Ziel- und
Quellverkehre.
Im Süden (zur Ysenburger Straße
und zur Arnsburger Straße) und im Norden (zur Heitzhöfer Straße) sind
Fußwegeverbindungen vorgesehen, die als Notzufahrten durch z.B. Rettungs- und
Einsatzfahrzeuge bzw. als Notfallausfahrten im Falle, dass die Zuwegung von der
Sauerbornstraße (z.B. durch Unfall) blockiert ist, fungieren können.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
- Planbild mit textlichen
Festsetzungen
- Begründung zum Bebauungsplan