hier: 1. Nachtrag zur Parkgebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der 1. Nachtrag zur Parkgebührensatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nachdem am 01. Oktober 2019 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt wurde und die ersten Erfahrungen nun vorliegen, sollte die Parkgebührensatzung angepasst werden. So sollte anstatt bis 19:00 Uhr nur noch bis 16:00 Uhr eine Gebührenpflicht bestehen.
Die Änderung sollte zum 01. Juni 2020 erfolgen. Die Verwaltung bzw. die Firma braucht Vorlaufzeit um die Änderung zu programmieren und neue Tarifschilder anzufertigen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1. Nachtrag zur Parkgebührensatzung