Beschlussvorschlag:

Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.

 

Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen von 386.377,27 € sowie Mehrausgaben bei den Budgets des Ergebnishaushalts von 642.922,19 € werden genehmigt.

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 112 HGO hat die Stadt Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 am 14.12.2015 beschlossen.

 

Der Magistrat legt gemäß §113 HGO nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises den Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 29.04.2020 der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Diese entscheidet zugleich über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).

 

Aufgrund personeller Engpässe bei der Revision des Wetteraukreises zogen sich Prüfungsgstätigkeit und Berichterstellung von September 2018 bis April 2020 hin.

 

Die im Haushaltsjahr 2014 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben.

Überschreitungen über 20.000 € sind vorher von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Dieses Versäumnis wird hiermit formell nachgeholt, da die notwendige Genehmigung durch die Stvv noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 zu erfolgen hat.

Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Auszahlungen für Investitionen 386.377,27 €.

Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehrausgaben von 642.922,19 € entstanden, die jedoch durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen wurden.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

-       Schlussbericht der Revision des Wetteraukreises vom 29.04.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karben zum 31.12.2014

-       Über-/außerplanmäßige Auszahlungen für Investitionen 2014 über 20.000 €)

-       Mittelprüfung Budget-Überschreitungen 2014