Beschlussvorschlag:
Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Die in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen von 386.377,27 € sowie Mehrausgaben bei den Budgets des Ergebnishaushalts von 642.922,19 € werden genehmigt.
Sachverhalt:
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt
Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 am 14.12.2015 beschlossen.
Der Magistrat legt gemäß §113
HGO nach Abschluss der Prüfung durch die Revision des Wetteraukreises den
Jahresabschluss mit dem Schlussbericht vom 29.04.2020 der
Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Diese entscheidet zugleich
über die Entlastung des Magistrats (§114 HGO).
Aufgrund personeller Engpässe
bei der Revision des Wetteraukreises zogen sich Prüfungsgstätigkeit und
Berichterstellung von September 2018 bis April 2020 hin.
Die im Haushaltsjahr 2014 entstandenen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden teilweise durch den Magistrat beschlossen und der Stvv zur Kenntnis gegeben.
Überschreitungen über 20.000 € sind vorher von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Dieses Versäumnis wird hiermit formell nachgeholt, da die notwendige Genehmigung durch die Stvv noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 zu erfolgen hat.
Sie betragen gemäß der beigefügten Auflistungen bei den Auszahlungen für Investitionen 386.377,27 €.
Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehrausgaben von 642.922,19 € entstanden, die jedoch durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen wurden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Schlussbericht der Revision des
Wetteraukreises vom 29.04.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Karben zum 31.12.2014
- Über-/außerplanmäßige
Auszahlungen für Investitionen 2014 über 20.000 €)
- Mittelprüfung
Budget-Überschreitungen 2014