Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des neuen § 51a Hessische Gemeindeordnung (HGO) wird folgender Beschluss gefasst:
Die Übertragung der in der beiliegenden Aufstellung aufgelisteten investiven Haushalts-Ausgabe- Reste aus dem Jahr 2019 in das Jahr 2020 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 21 Abs. 2 GemHVO bleiben die Ansätze für Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in einen wesentlichen Teilen benutzt werden kann.
Werden diese Maßnahmen im Haushaltsjahr nicht begonnen, bleiben die Ansätze für Auszahlungen bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahres verfügbar.
In der beiliegenden Auflistung werden im Haushaltsjahr 2019 nicht verbrauchte Mittel für investive Maßnahmen als Haushalt-Ausgabe-Reste (HAR) zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2020 vorgeschlagen.
Nachfolgend die wichtigsten Zahlen und größten Übertragungsmaßnahmen :
Aufgliederung des
Investitionsbudgets 2019 |
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12.647.311 € |
Fortgeschriebener Gesamtansatz
für investive Maßnahmen |
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-70,7% |
- 8.937.157 € |
abzgl. Ist Rechnungen in 2019 |
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-8,8% |
- 1.117.754 € |
abzgl. Einsparungen/Absetzungen |
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20,5% |
2.592.400 € |
Verbleibt zu übertragende Etatansätze |
6 |
Größten Übertragungen von 2019 nach
2020 |
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1 |
Bücherei |
1% |
150.000 € |
wg. Bauverzögerung |
2 |
OD Klein Karben |
2% |
240.000 € |
Letzter BA erst in 2020 fertiggestellt |
3 |
Radwege förderfähig |
1% |
150.000 € |
Schlussrechnung Radweg BGR-Ilbenstadt erst in 2020 |
4 |
DE GK / 8. BA OD |
3% |
349.000 € |
Abschnitt 2a+2 b Abrechnung in 2020 |
5 |
Niddarenaturierung |
6% |
800.000 € |
Schlussrechnung und Bepflanzung in 2020 |
6 |
Erlebnispunkte Nidda |
1% |
150.000 € |
KSV (Keine Vorschläge) in 2020 1.HJ abgeschlossen |
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14,5% |
1.839.000 € |
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6% |
753.400 € |
22 Einzelmaßnahmen jeweils weniger als 1% des
Gesamtinvest-Ansatzes |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Investitionen 2019 Übertragung HH-Reste nach 2020