Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet"
Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim
hier: Beschluss der Abwägung der erneuten Offenlage sowie
der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der erneuten Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 125-4 "Gewerbegebiet", Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat erstmals in ihrer Sitzung am
20.08.2019 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ in den Gemarkungen Kloppenheim und Klein-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext, Begründung und Anlagen gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlage fand im Zeitraum vom 16. September 2019 bis einschließlich 25. Oktober 2019 statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02. September 2019 aufgefordert eine Stellungnahme bis einschließlich 18. Oktober 2019 abzugeben. Um den im Rahmen der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen gerecht zu werden, wurde eine Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich.
Insbesondere wurden die Themen
· der Ausbildung des Grünzuges im Nordwesten des Geltungsbereiches,
· des gegenwärtigen Zustandes und der Festsetzung der externen Ausgleichsflächen,
· der Bewertung der Bilanzierungsbereiche im Umweltbericht,
· der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung,
· der Belange der Agrarfachaufgaben,
·
des
Immissionsschutzes gegenüber der Wohnnutzung im Mischgebiet
·
sowie der Belange
des Bodendenkmalschutzes,
weiter ausgearbeitet.
Aufgrund der aus den Anregungen und Bedenken durchgeführten
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, wurde eine erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Durchführung der erneuten Beteiligung
wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2020 beschlossen und im
Zeitraum vom 02.03.2020 bis zum 25.03.2020 durchgeführt.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen. Die Abwägung hat lediglich zur redaktionellen Änderungen und Klarstellungen geführt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Abwägung erneute Offenlage
- Anlage 2: Planbild zum Satzungsbeschluss mit textlichen Festsetzungen
- Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan
- Anlage 4: Umweltbericht (Anlage zum Bebauungsplan)
- Anlage 5: Artenschutzgutachten (Anlage zum Bebauungsplan)