Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“
1. Änderung, Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens
Vorlage
FB 5/572/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das 1. Änderungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“ im Stadtteil Groß-Karben gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einzuleiten.

 

Der zukünftige Geltungsbereich des Plangebiets ist in der Plananlage zum Änderungsbeschluss schwarz-umrandet-gestrichelt abgegrenzt dargestellt.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden entlang der nördlichen Begrenzung der Flurstücks 54/0, Flur 16 von der östlichen Grenze des Flurstücks 54/0, Flur 16 bis hin zur westlichen Begrenzung der Wegparzelle Flurstück 75/0, Flur 16.

 

Im Westen entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 75/0, Flur 16 bis er im Süden auf die nördliche Grenze die Wegparzelle 72/1, Flur 16 trifft. Dort verläuft ein schmaler Stich mit einer Länge von ca. 26,7 m in Richtung Westen, dessen nördliche und südliche Abgrenzung die jeweiligen Parzellengrenzen  bilden. Dieser bildet die äußerste westliche Spitze des Plangebiets.

 

Im Süden entlang der südlichen Grenze der Wegparzelle 72/1, Flur 16 bis diese in Richtung Osten mit seiner nördlichen Grenze an den Eckpunkt mit dem Flurstück 56/0, Flur 16 stößt.

 

Im Osten entlang der östlichen Grenze in Richtung Norden der Flurstücke 56/0 und 55/0, Flur 16 bis hin zum Eckpunkt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 54/0, Flur 16. 

 

Die Gesamtfläche des geänderten Geltungsbereichs beträgt 14.920 m².

Sachverhalt:

 

Die Änderung hat die Erweiterung des Baufensters der Kindertagesstätte des rechtskräftigen Bebauungsplans auf der westlichen Seite der bestehenden Bebauung zum Ziel. Hier soll ein weiteres Gebäude zur Kinderbetreuung errichtet werden. Das Baufenster soll um eine Fläche von rd. 270m² erweitert werden.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“ wurde am 26.09.1997 durch die Stadtverordneten als Satzung beschlossen. Um die Erweiterung der sich im Norden des Geltungsbereichs befindlichen Sportanlage planungsrechtlich zu sichern, wurde am 19.04.2016 der Bebauungsplan Nr. 215 „Sportanlagen Waldhohl“ durch die Stadtverordneten als Satzung beschlossen. Dieser überdeckt nun den nördlichen Teilbereich des B-Plans Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage“. Im Rahmen des Änderungsverfahrens verkleinert sich der Geltungsbereich auf die oben genannten Flurstücke und bezieht sich somit nur noch auf die Kindergartenanlage.

 

Außerdem ist aufgrund einer Erweiterung der vorhandenen Kindertagesstätte um ein Gebäude auf westlicher Seite der bestehen Anlage die Vergrößerung des Baufensters notwendig.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Plananlage mit Geltungsbereich des Bebauungsplans