hier: Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Dem Änderungsantrag über die „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten“ zum 01.08.2020 wird stattgegeben.
Sachverhalt:
In einigen Punkten der „Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten“ ist die Gesetzesgrundlage zu aktualisieren (u. a. auch wg. Dem neuen Masernschutzgesetz) zudem einige Aussagen präzisiert werden, um missverständliche Auslegungen (bspw. Unterscheidung in freie Plätze und freie Kapazitäten etc. zu vermeiden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 0 €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
0
Anlagenverzeichnis:
Satzung
über die Benutzung der
Kindertagesstätten_Entwurf