hier: Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 16 Abs. 2 S. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG ) wird auf dem Stimmzettel für die Stadtverordnetenversammlung zu jedem Bewerber zusätzlich das Geburtsjahr sowie der Stadtteil der Hauptwohnung angegeben. Bei dem Stimmzettel für die Ortsbeiräte werden keine weiteren Angaben aufgenommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 16 Abs. 2 S. 3 KWG kann auf dem Stimmzettel zu jedem Bewerber zusätzlich der Beruf oder Stand, das Geburtsjahr, der Geburtsname, sofern ein abweichender Familienname geführt wird, und der Stadtteil der Hauptwohnung angegeben werden.
Dies erfolgt analog zu dem Stimmzettel bei der letzten Kommunalwahl, bei der Stadtverordnetenversammlung zusätzlich das Geburtsjahr sowie den Stadtteil aufzuführen. Bei den Ortsbeiräten sollen keine weiteren Angaben gemacht werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2015 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: