Beschlussvorschlag:
Die Stadt Karben bekennt sich zum Mehrgenerationenhaus in Trägerschaft des Mütter- und Familienzentrum Karben e. V. (MüZe Karben).
Das Mehrgenerationenhaus wird
- in die kommunalen
Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer
Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger eingebunden
sowie
- weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
Die Stadt Karben übernimmt eine zweckgebundene Kofinanzierung der Fördermaßnahme des BMFSFJ im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2028.
Sachverhalt:
Seit 2017 bis 31.12.2020 wird das MüZe als Mehrgenerationenhaus durch ein entsprechendes Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit jährlich 30.000 EURO gefördert. Voraussetzung hierfür war eine Ko-Finanzierung der Stadt Karben von jährlich 10.000 EURO.
Der Finanzierungsanteil der Stadt Karben wird durch die Mietzahlungen an KIM abgedeckt.
Das BMFSFJ fördert im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser mit einem jährlichen Festbetrag i. H. v. bis zu 40.000 EURO jährlich.
Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Kommune zum Mehrgenerationenhaus bekennt und eine Kofinanzierung i. H. v. jährlich 10.000 EURO zusichert.
Das MüZe wird sich auch für den neuen Förderzeitraum
bewerben, wobei das künftige
Handlungsfeld sich mit dem Thema „ökologische Nachhaltigkeit“ befassen wird.
Auch für den neuen Bewilligungszeitraum kann der Finanzierungsanteil der Stadt durch die Mietzahlungen an KIM abgedeckt werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: 18597,00 €
HH 2021 |
|
Produkt: |
051030 |
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
401001 6701001 |
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Erklärung Kofinanzierung