Bebauungsplan Nr. 241 "Südwestlicher Birkenweg"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss der Abwägung zur Offenlage und zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
gem. § 3.2 u. § 4.2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die im Rahmen der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum
Bebauungsplan Nr. 241 "Südwestlicher Birkenweg", Gemarkung Groß-Karben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
13.02.2020 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 241
„Südwestlicher Birkenweg“ in der Gemarkung Groß-Karben mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde zunächst im Zeitraum vom 16.03.2020 bis einschl. den 17.04.2020 durchgeführt. Die erstmalige Bekanntmachung der Offenlagefrist erfolgte am 07.03.2020. Im Zuge der Entwicklung der Coronapandemie wurde der Offenlagezeitraum angemessen bis zum 15.05.2020 verlängert. Die Verlängerung der Offenlage wurde am 11.04.2020 amtlich bekannt gemacht.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Abwägungsvorschlag
- Anlage 2: Planbild zum Bebauungsplan
- Anlage 3: Textliche Festsetzungen
- Anlage 4: Begründung zum Bebauungsplan
- Anlage 5: Artenschutzrechtliche Stellungnahme