Bebauungsplan Nr. 241 "Südwestlicher Birkenweg"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“ in der Gemarkung Groß-Karben mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäߧ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Planbild
- Anlage 2: Textliche Festsetzungen
- Anlage 3: Begründung
- Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme