Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 241 "Südwestlicher Birkenweg"
Gemarkung Groß-Karben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/613/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 241 „Südwestlicher Birkenweg“ in der Gemarkung Groß-Karben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäߧ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der

Bebauungsplan in Kraft.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

-       Anlage 1: Planbild

-       Anlage 2: Textliche Festsetzungen

-       Anlage 3: Begründung

-       Anlage 4: Artenschutzrechtliche Stellungnahme