Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM)
Gebührenordnung für Veranstaltungsräume
der Stadt Karben
hier:Neufassung der Gebührenordnung
für Veranstaltungsräume
Beschluss:
Die Neufassung der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben wird beschlossen:
Sachverhalt :
Die Gebührenordnung vom 04.09.2017 wurde an einigen Paragraphen überarbeitet. Dies beinhaltet redaktionelle Änderungen bzw. Formulierungsänderungen - siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage.
Es betrifft folgende Paragraphen:
§ 5 Kautionen
§ 6 Entgelt
§ 7 Sonderregelung
§ 9 Leihgebühren und Dienstleistungen
§ 10 Rücktriff vom Mietvertrag
Da die Änderungen weitreichend und umfangreich waren, wurde die Satzung neu gefasst.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Synopse
Gebührenordnung-Stadt Karben-Stand 08-2020