Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM)
Gebührenordnung für Veranstaltungsräume
der Stadt Karben
hier:Neufassung der Gebührenordnung
für Veranstaltungsräume
Vorlage
E 2/212/2020
Art
Vorlage Eigenbetriebe -intern

Beschluss:

Die Neufassung der Gebührenordnung für Veranstaltungsräume der Stadt Karben wird beschlossen:

Sachverhalt :

 

Die Gebührenordnung vom 04.09.2017 wurde an einigen Paragraphen überarbeitet. Dies beinhaltet redaktionelle Änderungen bzw. Formulierungsänderungen - siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage.

 

Es betrifft folgende Paragraphen:

§ 5 Kautionen

§ 6 Entgelt 

§ 7 Sonderregelung

§ 9 Leihgebühren und Dienstleistungen

§ 10 Rücktriff vom Mietvertrag 

 

Da die Änderungen weitreichend und umfangreich waren, wurde die Satzung neu gefasst.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Synopse

Gebührenordnung-Stadt Karben-Stand 08-2020