Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM)
Neufassung der Benutzungsordnung für die Vermietung
der Veranstaltungsräume
in städtischen Gebäuden
Vorlage
E 2/213/2020
Art
Vorlage Eigenbetriebe -intern

Beschluss:

 

Die Neufassung  der zur Benutzungsordnung für die Vermietung

der Veranstaltungsräume in städtischen Gebäuden vom 04.09.2017 wird beschlossen:

Sachverhalt :

 

Die Benutzungsordnung vom 04.09.2017 wird an einigen Paragraphen aktualisiert.

 

Dies beinhaltet redaktionelle Änderungen bzw. Formulierungsänderungen. Siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage. Folgende Paragraphen sind betroffen:

 

Allgemeines,

§ 2 Antrag und Überlassung,

§ 3 Benutzungsentgelt,

§ 5 Private Veranstaltungen,

§ 6 Sicherheitsvorschriften,

§ 7 Brandsicherheitsvorschriften,

§ 8 Benutzungsvorschriften,

§ 9 Übergabe der Räumlichkeiten,

§ 10 Rücknahme der Räumlichkeiten,

§ 11 Haftung,

§ 12 Hausrecht (Haftung und Hausrecht wurden getrennt),

§ 13 Besonderheiten in Bürgerhäusern,

§ 14 Erforderliche behördliche Genehmigung,

§ 15 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular “Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Benutzungsordnung-Stadt Karben-Stand-08-2020