Eigenbetrieb Kommunales Immobilienmanagement (KIM)
Neufassung der Benutzungsordnung für die Vermietung
der Veranstaltungsräume
in städtischen Gebäuden
Beschluss:
Die Neufassung der zur Benutzungsordnung für die Vermietung
der Veranstaltungsräume in städtischen Gebäuden vom 04.09.2017 wird beschlossen:
Sachverhalt :
Die Benutzungsordnung vom 04.09.2017 wird an einigen Paragraphen aktualisiert.
Dies beinhaltet redaktionelle Änderungen bzw. Formulierungsänderungen. Siehe hierzu die Markierungen in der beigefügten Anlage. Folgende Paragraphen sind betroffen:
Allgemeines,
§ 2 Antrag und Überlassung,
§ 3 Benutzungsentgelt,
§ 5 Private Veranstaltungen,
§ 6 Sicherheitsvorschriften,
§ 7 Brandsicherheitsvorschriften,
§ 8 Benutzungsvorschriften,
§ 9 Übergabe der Räumlichkeiten,
§ 10 Rücknahme der Räumlichkeiten,
§ 11 Haftung,
§ 12 Hausrecht (Haftung und Hausrecht wurden getrennt),
§ 13 Besonderheiten in Bürgerhäusern,
§ 14 Erforderliche behördliche Genehmigung,
§ 15 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist
unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
“Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Benutzungsordnung-Stadt Karben-Stand-08-2020