Betreff
Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad Vilbel/Karben e. V.
Vorlage
FB 7/624/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die beigefügte Vereinbarung der Städte Bad Vilbel und Karben mit der Musikschule Bad Vilbel/Karben e. V. für die Jahre 2021 und 2022.

Der Zuschuss für 2021 beträgt demnach unverändert 177.500,-

Der Zuschuss für 2022 erhöht sich auf 179.275,-

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Musikschule ist eine der größten hessischen Einrichtungen für kulturelle und musikalische Bildung. Sie kooperiert mit Schulen, Kitas und Vereinen in den Städten Bad Vilbel und Karben. Ihre Aufgabe ist sowohl die Breiten- als auch die Spitzenarbeit. Die Städte Bad Vilbel und Karben leisten mit Abstand den größten Förderbeitrag und unterstützen die Musikschule gemeinsam finanziell, materiell und ideell, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein außerschulisches Bildungsangebot zu bieten. Gemeinsames Ziel der beiden Städte und der Musikschule ist die musikalische Bildung auch im Hinblick auf die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und aus sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen.

 

Die Unterstützung der in beiden Städten wirkenden Musikschule ist ebenfalls ein gelungenes Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit. In der Vergangenheit hatten die beiden Städte der Musikschule jedes Jahr einen Zuschuss gezahlt und Unterrichtsräume in städtischen Gebäuden zur Verfügung gestellt. Die jährlichen Verhandlungen boten jedoch keine Sicherheit für eine mittel- bis langfristige Planung für die Musikschule, zumal landesweit Zuschüsse knapp sind.

 

Für die Zeiträume 2013 – 2016 und 2017 – 2019 wurden erstmals Vereinbarungen geschlossen, um sowohl den beiden Städten wie auch der Musikschule Bad Vilbel/Karben e. V. eine verlässliche Grundlage zu bieten. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

 

Angesichts der Corona-Krise und dem damit einhergehenden Rückgang der Einnahmen auf kommunaler Seite wird die Laufzeit der neu zu schließenden Vereinbarung auf die Jahre 2021 und 2022 begrenzt.

 

Die vorlegte Vereinbarung sieht vor, dass in 2021 der Zuschuss in der für 2020 gewährten Höhe erhalten bleibt und sich für das Jahr 2022 um 1% erhöht.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                         177.500 

 

HH 2020

 

Produkt:

044000

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

103013

7178000

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Im Jahr 2022                                      179.275

 

Anlagenverzeichnis:

 

Vereinbarung