Beschlussvorschlag:

 

Die im Rahmen der erneuten Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden

und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zum

Bebauungsplan Nr. 210 "ClimAir", Gemarkungen Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 210 „ClimAir“ gebilligt und die die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 11.11.2019 bis einschl. 13.12.2019

durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 02.11.2019.

 

Den Einwendungen der Deutsche Bahn AG und der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises, des Regionalverbandes und der anerkannten Verbänden nach § 3 Umweltrechtsbehelfsgesetzt wurde durch eine Überarbeitung des Entwurfs (über eine redaktionelle bzw. klarstellende Tiefe hinaus) mit Geltungsbereichsänderung Rechnung getragen. Die hieraus gesetzlich vorgeschriebene erneute Offenlage und Beteiligung der berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Beschlussfassung der StVV vom 28.05.2020 in Verbindung mit den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 wurde mit verkürzter Frist in der Zeit vom 01.07.2020 bis 24.07.2020 (einschl.) durchgeführt.

 

Die bei der erneuten Offenlegung sowie erneuten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Abwägungsvorschlag erneute Offenlage sowie erneute TÖB-Beteiligung

2 – B-Plan Nr. 210 „ClimAir“

3 – Begründung B-Plan Nr. 210 „ClimAir“

4 – Begründung Umweltbericht

5 – Bestand Umweltbericht (ohne Änderung)

6 – Kompensation Flächenbilanz

7 – Artenschutzprüfung (ohne Änderung)

8 – Geophysikalische Prospektion Bericht (ohne Änderung)

9 – Bericht archäologische Denkmalpflege (ohne Änderung)