Bebauungsplan Nr. 210 "ClimAir"
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 210 „ClimAir“ in der Gemarkung Okarben mit Begründung gem. §10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitplanverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsplans tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – B-Plan Nr. 210 „ClimAir“
2 – Begründung B-Plan Nr. 210 „ClimAir“
3 – Begründung Umweltbericht
4 - Bestand Umweltbericht (ohne Änderung)
5 – Kompensation Flächenbilanz
6 – Artenschutzprüfung (ohne Änderung)
7 – Geophysikalische Prospektion Bericht (ohne Änderung)
8 – Bericht archäologische Denkmalpflege (ohne Änderung)