für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage gemäß § 97 Abs. 1 HGO (Einbringung)
Beschlussvorschlag:
- Entfällt -
Sachverhalt:
Nach Feststellung der Entwürfe von Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit seinen Anlagen (Vorbericht, Gesamthaushalt, Teilhaushalte, Stellenplan etc.) und Investitionsprogramm (Zeitraum 2020 bis 2024) der Stadt Karben für das Jahr 2021 durch den Magistrat legt dieser die Entwürfe der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor (Einbringung).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Entwurf Haushaltsplan 2021 inkl. Haushaltssatzung, Investitionsprogramm
und Anlagen (wird in der Sitzung verteilt)