Gebührensatzung
der Stadtbüchereien in Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die beigefügte Gebührensatzung der Stadtbücherei Karben.
Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Karben wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet. Mit dem Umzug der Stadtbücherei Karben in die fast doppelt so großen Räumlichkeiten können den Leserinnen und Lesern neue, attraktive Angebote und Medien (z. B. Ausleihe von Abspielgeräten, Onleihe-Verbund Hessen) angeboten werden.
Auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzung des Internets mussten aufgenommen bzw. aktualisiert werden.
Anders als in der Vergangenheit werden erstmals eine eigenständige Gebührensatzung und eine eigenständige Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Karben vorgelegt. Grund hierfür ist eine größere Übersichtlichkeit.
Die bisher geltende Jahresgebühr für Erwachsene i. H. v. 18,00 € wird beibehalten; ebenso die Gebührenfreiheit für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Neu eingeführt werden:
- Partnerausweis
- sogenannter „Test“- bzw. „Schnupper“-Ausweis für 6 Monate
- Ermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende ab 18 Jahren sowie Beschäftigte eines anerkannten Freiwilligen Dienstes
- Ausweis für gemeinnützige Institutionen sowie
- kostenlose Nutzung für Karbener Schulen und Kindergärten
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührensatzung
der Stadtbücherei Karben