Benutzungsordnung der Stadtbücherei Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die beigefügte Benutzungsordnung der Stadtbücherei Karben.
Sachverhalt:
Die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Karben wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet. Mit dem Umzug der Stadtbücherei Karben in die fast doppelt so großen Räumlichkeiten können den Leserinnen und Lesern neue, attraktive Angebote und Medien (z. B. Ausleihe von Abspielgeräten, Onleihe-Verbund Hessen) angeboten werden.
Auch die Informationen zum Datenschutz und die Nutzung des Internets mussten aufgenommen bzw. aktualisiert werden.
Anders als in der Vergangenheit, in der jeweils Benutzungs- und Gebühren-ordnungen für die Stadtbücherei Karben vorgelegt wurden, werden erstmals eine eigenständige Gebührensatzung und eine eigenständige Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Karben vorgelegt. Grund hierfür ist eine größere Übersichtlichkeit.
In der Benutzungsordnung wird hinsichtlich der Erhebung von Daten in § 9 auf die Datenschutz-Information der Stadtbücherei Karben verwiesen. Diese wird derzeit durch ein externes Fachbüro überprüft und wird nachgereicht.
Der Verweis auf die Datenschutz-Information wurde in die Benutzungsordnung aufgenommen, um künftig nicht bei jeder Änderung der Datenschutzbestimmungen jeweils auch die Benutzungsordnung neu fassen zu müssen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Karben