Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage"
1. Änderung
Gemarkung Groß-Karben
hier: Beschluss Offizieller Entwurf
Vorlage
FB 5/655/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 175 „Sport- und Kindergartenanlage" 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung (Planstand November 2020) und geändertem Geltungsbereich zum offiziellen Entwurf.

 

Die Geltungsbereichsänderung betrifft die Herausnahme des Flurstücks Nr. 54, Flur 16 Gemarkung Groß-Karben. Dies entspricht einer Rücknahme der nördlichen Grenze um dieses Flurstücks bis an die nördliche Flurstücksgrenze des Flurstücks Nr. 55, Flur 16, Gemarkung Groß-Karben.

Das Flurstück befindet sich nicht in städtischem Besitz und wird planerisch nicht verändert. Aus diesem Grund ist es nicht erforderlich, dass es Bestandteil des Änderungsverfahrens ist.

 

Der Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:

 

Im Norden entlang der nördlichen Begrenzung des Flurstücks Nr. 55, Flur 16 von der östlichen Grenze des Flurstücks bis hin zur westlichen Begrenzung der Wegparzelle Flurstück 75/0, Flur 16.

 

Im Westen entlang der westlichen Grenze des Flurstücks Nr. 75, Flur 16 bis er im Süden auf die nördliche Grenze die Wegparzelle 72/1, Flur 16 trifft. Dort verläuft ein schmaler Stich mit einer Länge von ca. 26,7 m in Richtung Westen, dessen nördliche und südliche Abgrenzung die jeweiligen Parzellengrenzen  bilden. Dieser bildet die äußerste westliche Spitze des Plangebiets.

 

Im Süden entlang der südlichen Grenze der Wegparzelle 72/1, Flur 16 bis diese in Richtung Osten mit seiner nördlichen Grenze an den südwestlichen Eckpunkt des Flurstück Nr. 56, Flur 16 stößt.

 

Im Osten entlang der östlichen Grenze in Richtung Norden der Wegeparzelle Flurstück Nr. 74, Flur 16, bis auf Höhe der nördlichen Grenze des Flurstücks Nr. 55 auf die die Grenze zum Abschluss im Norden stößt.

 

Die Gesamtfläche verkleinert sich hiermit um 2485 m² auf den geänderten Geltungsbereichs von 12.435 m².

 

 

Sachverhalt:

 

Das Änderungsverfahren wird mit dem Beschluss zum offiziellen Entwurf

fortgeführt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – Entwurf B-Plan Nr. 175 Sport- und Kindergartenanlage 1. Änderung

2 – Textfestsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 175 1. Änderung

3 – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 175 1. Änderung