sowie den Städten Bad Vilbel und Karben
zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der
B 3 zwischen Kloppenheim und Massenheim
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beiliegende Verwaltungsvereinbarung zwischen
- Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
- sowie den Städten Bad Vilbel und Karben
zur Planung des vierstreifigen Ausbaus der Bundesstraße 3 im Abschnitt Karben / Kloppenheim und Bad Vilbel / AS Massenheim.
Sachverhalt:
Die Städte Bad Vilbel und Karben haben über das Land Hessen u. a. den vierstreifigen Ausbau der B 3 zwischen Kloppenheim und Massenheim beantragt.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Maßnahme als „Neue Vorhaben – Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ berücksichtigt. Damit kann die Landesregierung die Planung im Auftrag des Bundes einleiten.
Aufgrund der Vielzahl von Planungsprojekten in Hessen, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen für 10 Projekte vorgeschlagen, dass die jeweiligen Kommunen in fachlicher Zusammenarbeit mit Hessen Mobil und im Auftrag des Landes die Planungsprozesse selbst betreiben. Das Land übernimmt dabei alle Planungskosten für den Planungsprozess bis zur Ausführungsplanung, inkl. Fachgutachten.
Zu diesen 10 Projekten gehört auch der vierstreifige Ausbau zwischen
Karben und Bad Vilbel.
Die vorliegende Verwaltungsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen Hessen Mobil und den Städten, die Planungsqualität, die Planungsabläufe, Grundstücksangelegenheiten, Baurechtschaffung und die finanzielle Abwicklung / Kostenübernahme.
Darüber hinaus erhalten die Kommunen eine Verwaltungskostenentschädigung in Höhe von 10 % der tatsächlich geleisteten Aufwendungen für Fachbüros.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: zurzeit keine €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Entwurf
Verwaltungsvereinbarung