Beschlussvorschlag:
Der von der Revision des Wetteraukreises geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird beschlossen und dem Magistrat Entlastung erteilt.
Die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben bei den Budgets des Ergebnishaushalts von insgesamt 296.286,66 € werden genehmigt.
Sachverhalt:
Gemäß § 112 HGO hat die Stadt
Karben für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen. Der Magistrat hat die Aufstellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 am 12.12.2016 beschlossen.
Die Prüfungsgstätigkeit durch
das RPA des Wetteraukreises erstreckte sich von Mai 2020 (Vor- und
Hauptprüfung) bis Januar 2021 (Fertigstellung Prüfbericht).
Da uns an einer schnelleren zeitnahen Prüfung gelegen ist plant das RPA – sofern es die Kapazitäten zulassen – jährlich zwei Abschlüsse zu prüfen.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass im Jahr 2021 die Prüfung der Bilanz 2016 erfolgt ist (allerdings liegt der Prüfbericht noch nicht vor) und die Prüfung 2017 begonnen wurde.
Gemäß unserer Haushaltssatzung 2015 sind Überschreitungen (über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen) über 20.000 € vorher von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Sie betragen bei den Auszahlungen für Investitionen 513.559,95 € und wurden von der Stadtverordnetenversammlung am 05.05.2017 beschlossen.
Bei den Budgets des Ergebnishaushalts sind Mehraufwendungen von 296.286,66 € entstanden, die jedoch durch Minderausgaben bei anderen Budgets ausgeglichen wurden. Zu diesen Mehraufwendungen gibt es bisher noch keine Beschlussfassung.
Dieses Versäumnis wird hiermit formell nachgeholt, da die notwendige Genehmigung durch die Stvv noch im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 zu erfolgen hat.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
- Schlussbericht der Revision des
Wetteraukreises vom 01.02.2021 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt
Karben zum 31.12.2015
- Mittelprüfung
Budget-Überschreitungen 2015