- Wahl von 7 Vertretern in den Aufsichtsrat
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Karben Energie GmbH besteht aus 11 Mitgliedern und zwar
- Dem/Der Bürgermeister/in als Vorsitzende/r Kraft Amtes
- drei vom Magistrat entsandten Personen und
- sieben Vertreter/innen, für die die Stadtverordnetenversammlung gem. § 7 Abs. 1b der Satzung das Vorschlagsrecht zur Wahl hat. Die Wahl selbst erfolgt durch den Magistrat.
Die Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagenden Vertreter/innen erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1,2 und 4 HGO).
Gem. § 125 Abs. 2 HGO soll die Gemeinde möglichst paritätisch durch Frauen und Männer vertreten sein.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: