der Stadtverordnetenversammlung und Festlegung
der Reihenfolge
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Karben sind 3 stellv. Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Wahl erfolgt als Verhältniswahl (§ 55 Abs. 1, 2 und 4 HGO).
Des Weiteren ist die Reihenfolge der Vertretung zu beschließen. Die Reihenfolge sollte nach der Anzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen sind, beschlossen werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2016 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: