Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
FB 1/019/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Karben.

 

§ 2 Abs. 2 Satz 1wird wie folgt geändert:

 

„Der Haupt- und Finanzausschüsse hat 11 Mitglieder. Die Ausschüsse für Infrastruktur und Stadtplanung sowie der Ausschuss für Jugend-, Soziales und Kultur haben 9 Mitglieder.“

 

§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Anzahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen wird von 3 auf 4 erhöht.

 

Sachverhalt:

 

Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung vom 13.04.2021 darauf verständigt, dass die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses von 9 auf 11 Mitglieder erhöht wrid.

 

Gem. § 57 Abs. 1 Satz 2 HGO bestimmt die Hauptsatzung die Zahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Karben hat die Anzahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen auf 3 festgelegt.

 

Eine Erhöhung bedarf gem. § 6 Abs. 2 HGO eines mehrheitlichen Beschlusses der gesetzlichen Vertreter der Stadtverordnetenversammlung.

 

Es wird vorgeschlagen, die Zahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen von 3 auf 4 zu erhöhen.

 

Finanzierung:

 

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: