Änderung der Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Karben.
§ 2 Abs. 2 Satz 1wird wie folgt geändert:
„Der Haupt- und Finanzausschüsse hat 11 Mitglieder. Die Ausschüsse für Infrastruktur und Stadtplanung sowie der Ausschuss für Jugend-, Soziales und Kultur haben 9 Mitglieder.“
§ 4 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Die Anzahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen wird von 3 auf 4 erhöht.
Sachverhalt:
Der Ältestenrat hat sich in seiner Sitzung vom 13.04.2021 darauf verständigt, dass die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses von 9 auf 11 Mitglieder erhöht wrid.
Gem. § 57 Abs. 1 Satz 2 HGO bestimmt die Hauptsatzung die Zahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen.
Die Hauptsatzung der Stadt Karben hat die Anzahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen auf 3 festgelegt.
Eine Erhöhung bedarf gem. § 6 Abs. 2 HGO eines mehrheitlichen Beschlusses der gesetzlichen Vertreter der Stadtverordnetenversammlung.
Es wird vorgeschlagen, die Zahl der stellvertretenden Stadtverordnetenvorsteher/innen von 3 auf 4 zu erhöhen.
Finanzierung:
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten
wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000€ ist das
Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: