Sportgelände - Am Hang", Gemarkung Kloppenheim;
hier: Beschluss frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan
Nr. 231 "Kindergarten, Schul- und Sportgelände - Am Hang", Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 29.01.2021 durchzuführen.
Sachverhalt:
Das mit dem Aufstellungsbeschluss vom 03.07.2020 begonnene
Bauleitplanverfahren des Bebauungsplans Nr. 231 „Kindergarten, Schul- und sportgelände – Am Hang“ in der Gemarkung Kloppenheim wird mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fortgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1
– Vorentwurf Planzeichung B-Plan Nr. 231
2
– Vorentwurf Textfestsetzungen B-Plan Nr. 231
3
– Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 231
4
– Vorentwurf Umweltbericht zu B-Plan Nr. 231
4.1
– Bestandskarte zu Umweltbericht Nr. 231