hier: Beschluss Abwägung der frühzeitigen Beteiligung
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen zur
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 235 „nördlich der Fuchslöcher“, Gemarkung Petterweil, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und
Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
28.05.2020 nachträglich den Vorentwurf zum Bebauungsplans Nr. 235 "nördlich der Fuchslöcher", Gemarkung Petterweil gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung wurde in der Zeit vom 18.05.2020 bis 24.06.2020 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Frist erfolgte rechtzeitig am 09.05.2020
Die eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und § 4 BauGB durch die STVV zu
prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: --- €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
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Anlagenverzeichnis:
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Anlage 1: Abwägungsvorschlag
- Anlage 2: Planbild Entwurf Bebauungsplan und textliche Festsetzungen
- Anlage 3: Begründung Entwurf Bebauungsplan
- Anlage 4: Umweltbericht
(Weitere Anlagen zum Bebauungsplan sind den Beschlussvorlagen FB 5/34/2021-2026 und FB 5/35/2021-2026 beigefügt)