Betreff
Ortsrecht der Stadt Karben
Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die
Benutzung der Kindertagesstätten
Vorlage
FB 4/057/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den Änderungen im Entwurf: Ortsrecht der Stadt Karben Kinderbetreuung Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten zum 01.08.2021, wird zugestimmt.

 

Sachverhalt

 

Im Vorjahr wurde aufgrund der Coronapandemie auf eine Gebührenanpassung verzichtet.

Für 2021 wurde im Rahmen der Beratungen mit dem Stadtelternbeirat am 29.04.21 u.a. über die Gebührenordnung zum 01.08.2021 gesprochen.  Es wurde den Eltern eine Gebührenerhöhung von im Schnitt 1,5% vorgeschlagen, dies entspricht der durchschnittlichen Tariferhöhung der Löhne für das Personal in den Kitas.

Eine Berechnung aufgrund der Einnahmen- und Ausgabensituation des Vorjahres, wie es die Satzung in §4 Abs.3 vorsieht, ist aufgrund der vielen Rückzahlungen von Gebühren (aufgrund Notdienst, Schließungen, Eigenbetreuung) keine stimmige Grundlage.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Gebührenordnung_Entwurf