Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die
Benutzung der Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Den Änderungen im Entwurf:
Ortsrecht der Stadt Karben Kinderbetreuung Gebührenordnung zur Satzung der
Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten zum 01.08.2021, wird
zugestimmt.
Sachverhalt
Im Vorjahr wurde aufgrund der Coronapandemie auf eine Gebührenanpassung
verzichtet.
Für 2021 wurde im Rahmen der Beratungen mit dem Stadtelternbeirat am
29.04.21 u.a. über die Gebührenordnung zum 01.08.2021 gesprochen. Es wurde den Eltern eine Gebührenerhöhung von
im Schnitt 1,5% vorgeschlagen, dies entspricht der durchschnittlichen Tariferhöhung
der Löhne für das Personal in den Kitas.
Eine Berechnung aufgrund der Einnahmen- und Ausgabensituation des
Vorjahres, wie es die Satzung in §4 Abs.3 vorsieht, ist aufgrund der vielen
Rückzahlungen von Gebühren (aufgrund Notdienst, Schließungen, Eigenbetreuung)
keine stimmige Grundlage.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenordnung_Entwurf