Neufassung der Geschäftsordnung für den
Seniorenbeirat Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats.
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung des Seniorenbeirats Karben vom 14.07.2016 bedurfte der Konkretisierung. Dies wurde in § 1 durch das Einfügen von Abs. 1 sowie die Präzisierung der Wahlzeit in Abs. 2 vorgenommen.
Des Weiteren gab es den Wunsch von Seiten des Seniorenbeirats, die unter § 2 Abs.. 4 vorgenommene Ergänzung in die Geschäftsordnung mit aufzunehmen.
Die Zusammensetzung in § 3 Abs. 1 erfolgte auf Vorschlag des Fachbereichs 7. Hier wurde der Verein MüZe e.V: ergänzt.
Abs. 2 wurde angepasst.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: