1. Änderungssatzung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderungssatzung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte.
Sachverhalt:
Der § 14 Abs. 1 (Niederschrift) wurde ergänzt. Neu ist, dass die Protokolle nun spätestens 14 Tage nach der Sitzung des jeweiligen Ortsbeirates in der Verwaltung vorliegen müssen. Somit soll eine effizientere Abwicklung der Sitzungsnachbearbeitung gewährleistet werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine €
HH 2021 |
|
Produkt: |
|
Bisher angeordnet und beauftragt |
|
Kostenstelle: Sachkonto: |
|
Noch verfügbar |
|
I-Nr |
|
|
|||
Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
|||
Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
|||
Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: