Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Abwägung zur Offenlage und
TöB-Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen
Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung
zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am
11.12.2020 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „Spitzacker“ 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.01.2021 bis 12.02.2021 durchgeführt.
Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 19.12.2020.
Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und
§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: