Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben,
Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Beschluss Abwägung zur Offenlage und
TöB-Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Vorlage
FB 5/115/2021-2026
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten

Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen

Stellungnahmen zum Bebauungsplans Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Okarben, wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung

zu den eingegangenen Stellungnahmen.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben hat in ihrer Sitzung am

11.12.2020 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178 „Spitzacker“ 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben einschließlich Begründung gebilligt und die Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Offenlegung wurde in der Zeit vom 04.01.2021 bis 12.02.2021 durchgeführt.

Die amtliche Bekanntmachung der Offenlegungsfrist erfolgte am 19.12.2020.

 

Die bei der Offenlegung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen

Trägern öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind gem. § 3 und

§ 4 BauGB durch die STVV zu prüfen und abzuwägen.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: