Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/116/2021-2026
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungs-rechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen.

 

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Bebauungsplan wird seitens der Stadt Karben erst in Kraft gesetzt, wenn eine Bestätigung zum Abschluss der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, hier der Umsiedlung eventueller Zauneidechsenvorkommen, vorliegt.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis: