Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungs-rechtlichen Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan wird seitens der Stadt Karben erst in Kraft gesetzt, wenn eine Bestätigung zum Abschluss der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, hier der Umsiedlung eventueller Zauneidechsenvorkommen, vorliegt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: