1. Änderung der Geschäftsordnung für den
Seniorenbeirat Karben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats.
Sachverhalt:
Die Geschäftsordnung des Seniorenbeirats Karben vom 14.07.2016 bedurfte der Konkretisierung. Dies wurde in § 1 durch das Einfügen von Abs. 1 sowie die Präzisierung der Wahlzeit in Abs. 2 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021 vorgenommen.
Da sich die evangelischen Kirchen in Karben zusammengeschlossen haben, wurde nur ein/e Vertreter/in dieser Institution in der Satzung berücksichtigt.
Die evangelische Kirche Petterweil hat sich an diesem Zusammenschluss jedoch nicht beteiligt und ist weiterhin eigenständig. Aus diesem Grund wird sie ebenfalls mit einem/einer Vertreter/in im Seniorenbeirat berücksichtig.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis: