Betreff
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben
über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser
bei Notständen in der Wasserversorgung
Vorlage
FB 6/215/2021-2026
Aktenzeichen
I/6/100.42/1
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird beschlossen.

 

Sachverhalt:

 

Nach den sehr niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2020 haben sich mancherorts sehr niedrige Grundwasserstände eingespielt, welche sich trotz dieses trüben, verregneten Sommers nicht wieder auf einen mittleren Grundwasserhorizont angereichert haben.

 

Die OVAG hat aus diesem Grund bereits zu Anfang des Jahres 2021 eine sogenannte Wasserampel eingeführt.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass für den Notstand in der Wasserversorgung eine Gefahrenabwehrverordnung existiert, welche in diesen Notsituationen greift.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine            

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung