über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser
bei Notständen in der Wasserversorgung
Beschluss:
Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach den sehr niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2020 haben sich mancherorts sehr niedrige Grundwasserstände eingespielt, welche sich trotz dieses trüben, verregneten Sommers nicht wieder auf einen mittleren Grundwasserhorizont angereichert haben.
Die OVAG hat aus diesem Grund bereits zu Anfang des Jahres 2021 eine sogenannte Wasserampel eingeführt.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass für den Notstand in der Wasserversorgung eine Gefahrenabwehrverordnung existiert, welche in diesen Notsituationen greift.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: Keine €
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Karben über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung