Betreff
Bauleitplanung der Stadt Karben
Baugebiet "Nördlich der Fuchslöcher"
Petterweil hier: Baulandumlegung
Vorlage
FB 2/255/2021-2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, für die Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens (§§ 80-84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil, Flur 2 (Flurstücke 1/73, 2/1, 3/1, 4/1, 5/1 und 6/1) und Flur 9 (Flurstücke 110/2 und 110/9) den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.

 

 

Sachverhalt:

 

Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ erforderlich.

 

Die Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die förmliche Umlegung nach § 82 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen Bücher nach Abschluss des Verfahrens.

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:          keine direkt

 

HH 2021

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

Die Verfahrenskosten werden im Rahmen der Grundstücksteilung vom Vermessungsbüro gemäß Kostenordnung ermittelt.

 

Anlagenverzeichnis:

 

Übersichts- und Lageplan