Baugebiet "Nördlich der Fuchslöcher"
Petterweil hier: Baulandumlegung
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für die Durchführung des vereinfachten Umlegungsverfahrens (§§ 80-84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das Baugebiet „Nördlich der Fuchslöcher“ in Petterweil, Flur 2 (Flurstücke 1/73, 2/1, 3/1, 4/1, 5/1 und 6/1) und Flur 9 (Flurstücke 110/2 und 110/9) den Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen.
Sachverhalt:
Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 235 „Nördlich der Fuchslöcher“ erforderlich.
Die
Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den
Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die förmliche
Umlegung nach § 82 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen
Bücher nach Abschluss des Verfahrens.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: keine direkt
HH 2021 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter
Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular
“Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular
„Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Die Verfahrenskosten werden im Rahmen der Grundstücksteilung vom Vermessungsbüro gemäß Kostenordnung ermittelt.
Anlagenverzeichnis:
Übersichts- und Lageplan