Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit

Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.

 

Sachverhalt:

 

Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen.

 

Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der

Bebauungsplan in Kraft.

 

Der Bebauungsplan wird seitens der Stadt Karben erst in Kraft gesetzt, wenn die artenschutzrechtlichen vorlaufenden Ersatzmaßnahmen (Rebhuhn) abgeschlossen sind.

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen:                        

 

HH 2020

 

Produkt:

 

Bisher angeordnet und beauftragt

 

Kostenstelle:

Sachkonto:

 

Noch verfügbar

 

I-Nr

 

 

Sofern der Planansatz überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein Deckungsvorschlag anzugeben

Bei Aufträgen ab 10.000 € ist das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für Eigenbetriebe).

Bei Aufträgen ab 50.000 € ist das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen.

 

Darstellung der Folgekosten:

 

 

Anlagenverzeichnis:

1 – B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung

2 – Begründung zum B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung

3 - UFB B-Plan 178 Spitzacker 1. Änderung

4 – Bestandsplanplan

5 – Schalltechnische Untersuchung

6 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

7 – Umsiedelung Zauneindechse