Bebauungsplan Nr. 178 "Spitzacker"
1. Änderung und Erweiterung
Gemarkung Okarben
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 178 "Spitzacker" 1. Änderung und Erweiterung in der Gemarkung Okarben mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen
Festsetzungen gemäß § 91 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.
Sachverhalt:
Mit dem Satzungsbeschluss ist das Bauleitverfahren abgeschlossen.
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der
Bebauungsplan in Kraft.
Der Bebauungsplan wird seitens der Stadt Karben erst in Kraft gesetzt, wenn die artenschutzrechtlichen vorlaufenden Ersatzmaßnahmen (Rebhuhn) abgeschlossen sind.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen: €
HH 2020 |
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Produkt: |
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Bisher angeordnet und beauftragt |
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Kostenstelle: Sachkonto: |
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Noch verfügbar |
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I-Nr |
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Sofern der Planansatz
überschritten wird, ist unter Sachverhalt bzw. Begründung ein
Deckungsvorschlag anzugeben |
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Bei Aufträgen ab 10.000 € ist
das Formular “Erfassung Bestellungen / Aufträge” beizulegen (gilt nicht für
Eigenbetriebe). |
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Bei Aufträgen ab 50.000 € ist
das Formular „Folgekostenberechnung“ beizulegen. |
Darstellung der Folgekosten:
Anlagenverzeichnis:
1 – B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung
2 – Begründung zum B-Plan Nr. 178 Spitzacker 1. Änderung
3 - UFB B-Plan 178 Spitzacker 1. Änderung
4 – Bestandsplanplan
5 – Schalltechnische Untersuchung
6 – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
7 – Umsiedelung Zauneindechse